Schaden, Versicherung und Haftpflicht

Schaden, Versicherung und Haftpflicht

Ein Schaden ist schnell passiert. Gut wenn man hiergegen versichert ist. Jedoch sind seitenlange und intransparente allgemeine Versicherungsbedienungen (AVB) in der Versicherungspraxis keine Seltenheit. Ebenso kann im Rahmen eines Versicherungswechsels (Umdeckung) Deckungslücken entstehen, über die nicht hinreichend aufgeklärt wird. Oder Ihre Haftpflichtversicherung will, aus welchen Gründen auch immer, den Schaden nicht regulieren. Auch können Sie auf Behandlungskosten sitzen bleiben, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt (sogenannte „IGel“-Leistungen). Im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages müssen auch Sie einige Obliegenheiten nachkommen. Nicht nur die Versicherungen selbst, sondern auch Versicherungsvertreter und Makler sind dem Versicherungsvertragsgesetz unterworfen. Falls Sie in diesem Bereich rechtliche Fragen oder Probleme haben sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

Fachartikel zum Thema: Schaden, Versicherung und Haftpflicht

Thema: Versicherungsrecht

Thema: Haftungsrecht

Haftungsrecht

Das lästige Übel Fahrtenbuchauflage

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Wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften die Feststellung eines Fahrzeugführers nicht möglich war, kann die Verwaltungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch anordnen. Diese Anordnung hat zwar keinen Strafcharakter, wird aber wegen des lästigen Ausfüllens des Fahrtenbuchs zumeist als Strafe empfunden.

Thema: Haftpflichtrecht

Thema: Unfallversicherungsrecht

Thema: Produkthaftungsrecht

Produkthaftungsrecht

Arbeitnehmer trifft nach längerer Arbeitsunfähigkeit eine erhöhte Darlegungslast für das Vorliegen einer neuen Erkrankung

1719 Mal gelesen

War ein Arbeitnehmer bereits sechs Wochen arbeitsunfähig krank, so entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für weitere sechs Wochen nur dann, wenn eine neue Erkrankung vorliegt. Insoweit reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer eine neue "Erstbescheinigung" des behandelnden Arztes vorlegt, weil sich hieraus die Art der Erkrankung nicht ergibt.

Thema: Haftpflichtversicherungsrecht

Haftpflichtversicherungsrecht

Im Ausland erworbene EU-Fahrerlaubnis: Das Dilemma fehlender Harmonisierung

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Seit dem EU-Beitritt Tschechiens haben dort zahlreiche Deutsche, denen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis unter Umgehung des Wohnsitzerfordernisses (185-Tage-Regelung) erworben. Derzeit wird in Tschechien eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet, die den Führerscheintourismus unterbinden soll. Es ist dann vorgesehen, dass künftig Führerscheine nur noch an Fahrschüler ausgestellt werden, die einen festen Wohnsitz in Tschechien tatsächlich nachweisen.

Thema: Verkehrsversicherungsrecht

Thema: Transportversicherungsrecht

Transportversicherungsrecht

Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

2195 Mal gelesen

Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben keinen Anspruch darauf, steuerlich gemeinsam veranlagt zu werden. Das Finanzgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen und darauf hingewiesen, dass ein Wahlrecht hinsichtlich der Veranlagung lediglich Ehegatten zusteht. Daran ändert auch das Vorliegen eines Partnerschaftsvertrags nichts.

Thema: Personenversicherungsrecht

Personenversicherungsrecht

Aus der Kanzlei: Waschanlagen-Betreiber haften

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Aus aktuellem Anlass: Betreiber von Waschanlagen können die Haftung für Schäden an Autos, die in der Anlage gereinigt wurden, nicht ausschließen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die häufig verwendeten Klauseln in den AGB der Betreiber für unwirksam erklärt, die die Haftung nur auf grobe Fahrlässigkeit einschränken und für Zierleisten, Antennen und Außenspiegel oftmals ganz ausgeschlossen haben, BGH X 133/03.   

Thema: Sachversicherungsrecht

Sachversicherungsrecht

Reiserecht - Mängel richtig reklamieren und erfolgreich Ansprüche geltend machen:

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Weist eine Pauschalreise Mängel auf, so läuft der Reisende auf Grund diverser gesetzlicher Regelungen Gefahr, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche nicht wirksam geltend machen zu können und zu verlieren.

Folgendes ist zu beachten:

Maßgeblich für die vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters sind die Angaben in dem der Buchung zu Grunde gelegten Prospekt sowie eventuelle Zusätze beispielsweise hinsichtlich Sonderwünschen in der Reisebestätigung. Der Reisende sollte die Unterlagen deshalb in jedem Fall aufbewahren.