Reise und Verbraucherschutz

Reise und Verbraucherschutz

Als Verbraucher genießen Sie einen umfangreichen europarechtlich geprägten Verbraucherschutz. Die Umsetzung eines solchen ist für den durchschnittlichen Verbraucher nichts desto trotz in einigen Fällen eine echte Herausforderung. So ist zum Beispiel das Reiserecht sehr verbraucherfreundlich gestaltet, dennoch wissen die meisten Urlauber nicht, welche Rechte ihnen zur Verfügung stehen. Dreckiges Zimmer, ungenießbares Essen oder ist der nahegelegene Strand nur einen Klippensprung entfernt? Diese und weitere Probleme können einen langersehnten Urlaub zum Albtraum machen. Auch in Rechtsgebiete wie dem Kaufrecht oder bei Darlehensvergaben finden Verbraucherschutzvorschriften Anwendung. Um diesen Schutz vollumfänglich genießen zu können, sollten Sie bei Rechtsfragen, welche den Verbraucherschutz betreffen, sich fachmännischen beraten lassen.

Fachartikel zum Thema: Reise und Verbraucherschutz

Thema: Reiserecht

Reiserecht

Reisemangel - Die Mängelanzeige am Urlaubsort

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Fühlt sich ein Reisender am Urlaubsort durch Mängel, wie Baulärm, unzureichende Verpflegung, o.ä. beeinträchtigt, so ist es u.a. für die spätere Geltendmachung von Minderungsansprüchen erforderlich, dass er gegenüber dem Reiseveranstalter die entsprechenden Mängel anzeigt und Abhilfe verlangt. Eine solche Mängelanzeige sollte nach Möglichkeit unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, bei dem zuständigen Reiseleiter vor Ort - nicht etwa bei dem Hotelier - in schriftlicher Form erklärt werden.

 

Thema: Verbraucherinsolvenzrecht

Verbraucherinsolvenzrecht

Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde - Charakterliche Eignung

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Gemäß Beschluss des OVG Berlin vom 06.01.2006 ist die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr festzustellen.

 

Dies könne sich aus Art, Umfang und zeitlicher Abfolge der wiederholten Verkehrsverstöße ergeben, wenn diese sichere Rückschlüsse auf eine persönlichkeitsbedingte Fehleinstellung des Fahrerlaubnisinhabers gegenüber seinen Pflichten als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr zulassen.

Thema: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Kündigung eines Arbeitgebers ist unwirksam, wenn der Betriebsrat vor der Kündigung nicht vollständig unterrichtet wurde

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Der Betriebsrat muss vor einer Kündigung vollständig über alle Kündigungsgründe informiert werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Demnach kann auch die formal korrekte Anhörung zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn der Arbeitnehmer plausibel darlegt, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht "die ganze Wahrheit" gesagt hat (Az.: 7 Sa 167/05).